In fast allen Unternehmen ist die private Nutzung von E-Mail und Internet geduldet. 20 Prozent dieser Unternehmen haben aber auch arbeitsvertragliche Regelungen, welche die Nutzung reglementieren. Den meisten ist also gar nicht bewusst, dass die private Nutzung von Internet und E-Mail mit Pflichten verbunden ist:
- jegliche Überwachung der Inhalte und Verbindungsdaten ist unzulässig (Fernmeldegeheimnis)
- ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis ist eine Straftat
- Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten sind zu löschen, es sei denn sie sind zur Abrechnung, Nutzung oder für das Vertragsverhältnis notwendig.
Die einfachste Lösung wäre, wenn der Arbeitgeber nur noch die dienstliche Nutzung zulassen würde. Es muss allerdings trotz eines Verbotes von einer privaten Nutzung ausgegangen werden. Ein schriftliches Verbot reicht nicht aus.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die private Nutzung von Internet und E-Mail zu erlauben. Erlaubt er dies doch, kann er seine Erlaubnis an bestimmte einschränkende Voraussetzungen knüpfen. Diese Einschränkungen sollten allerdings arbeitsvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Technisch ist es nur schwer darstellbar, eine private E-Mail von einer dienstlichen E-Mail zu unterscheiden. Auch eine Kennzeichnung zum Beispiel im Betreff ist nur begrenzt hilfreich.
Die beste Lösung in Bezug auf E-Mail ist daher die, dass man über den dienstlichen Account nur dienstliche E-Mails zulässt, während der Mitarbeiter private E-Mails über seine persönliche Adresse im Internet empfangen und versenden kann.
Das Internet-Problem könnte man auch z.B. mit einem Internetcafe in der Kantine lösen. So hat man auch gleich die Nutzung auf die Pausenzeiten beschränkt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich bei Fragen zu den o.g. Informationen zur Verfügung.
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