Ein Urteil des BGH sorgt jetzt für mehr Sicherheit im Onlinehandel.
Fehlerhafte Preisangaben haben in den letzten Jahre viele Gerichte beschäftigt. Dem BGH zufolge kommt ein verbindlicher Vertrag bereits dann zu Stande, wenn eine Onlinebestellung per automatische Rückmail beantwortet wird. Dies gilt nur dann nicht, wenn in der Rückmail klar zum Ausdruck gebracht wird, dass sich der Händler die Entscheidung über den Vertragsschluss noch vorbehalten möchte.
Schadenersatzansprüche drohen, wenn bestellte Waren trotz entsprechender Bestätigungsmails nicht geliefert werden können.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich bei Fragen zu den o.g. Informationen zur Verfügung.
Ihr Team bei Gerald Spies - PC Systeme und Netzwerke
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