Sollten Unternehmen es versäumen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, drohen Bußgelder in fünf- bis sechsstelliger Höhe.
Jedes Unternehmen, das mehr als vier Mitarbeiter mit der personenbezogenen Datenverarbeitung beschäftigt, ist dazu verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Es kann ein eigener Mitarbeiter als auch ein externer Datenschutzbeauftragter für diese Aufgabe berufen werden. Verstöße gegen diese gesetzliche Verpflichtung können mit 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Ein Missbrauch persönlicher Daten kann neben dem Vertrauensverlust bei Kunden und Mitarbeiten und möglichen Straf- und Schadensersatzverfahren sogar Bußgelder in Höhe von 250.000 Euro nach sich ziehen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich bei Fragen zu den o.g. Informationen zur Verfügung.
Ihr Team bei Gerald Spies - PC Systeme und Netzwerke
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