Die Rechtsvorschriften für die Unternehmensvorsorge haben sich verschärft. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternhemensbereich (KonTraG) weist der Geschäftsführung und Vorständen neue Verantwortlichkeiten zu. Sie sind zur Risikovorsorge für das Unternehmen verpflichtet. Der Vortsand und die Geschäftsführung haften unter Umständen persönlich, sollten keine geeigneten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Das gilt nicht nur in der IT-Branche. Wenn die Infrastruktur nicht revisionsfähig ist und die Besteuerungsgrundlagen nicht mehr nachvollziehbar sind, können auch steuerrechtlich Rechtsfolgen entstehen.
In größeren Unternehmen werden immer häufiger IT-Security-Experten eingestellt. Diese müssen über einen technischen Background verfügen und hauptsächlich Sicherheitslücken auf der organisatorischen Ebene schließen. Oberstes Gebot ist es jedoch die Mitarbeiter für die Sicherheitsproblematik zu sensibilisieren.
Mittlere und kleine Unternehmen haben meistens eine Firewall installiert und besitzen keinen Sicherheitsprofi, der für die Überwachung zuständig ist. Dementsprechend werden Hacker-Angriffe oftmals garnicht registriert. Diese Firmen sind mittlerweile zwar besser über die Risiken informiert als noch vor einigen Jahren, es hapert jedoch immernoch an der praktischen Umsetzung.
Hacker-Angriffe nehmen massiv zu und sind gefährlicher geworden, umso wichter ist es auch für kleinere und mittlere Unternehmen sich um die Sicherheit des Netzwerkes zu kümmern. Hier müssen externe Dienstleister in Anspruch genommen werden, um die Mitarbeiter für die Sicherheitsproblematik zu sensibilisieren.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich bei Fragen zu den o.g. Informationen zur Verfügung.
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