Wer seinen Rechner zu Hause privat und beruflich nutzt, kann die Hälfte der Anschaffungskosten absetzen. Die Finanzbehörden müssen seit 19.2.2004 den beruflichen Anteil von 50 Prozent akzeptieren. Wichtig ist, dass man die berufliche Arbeit am Heim-PC nachweisen kann. Liegt die berufliche Nutzung über der Hälfte, muß man dies exakt belegen können. Hier bietet sich ein sogenanntes PC-Fahrtenbuch an, indem man über mehrere Monate hinweg konkret notieren kann, was man mit dem Rechner erledigt hat. Wenn man so nachweisen kann, dass man seinen PC zu Hause mehr als 90 Prozent beruflich nutzt, kann man die Anschaffungskosten sogar vollständig als Werbungskosten abschreiben.
Erfahrungsgemäß geht man bei PC und PC-Komponenten von einer dreijährigen Nutzungsdauer aus, sodass jedes Jahr ein Drittel des Kaufpreises steuermindernd geltend gemacht werden kann.
Kosten für Zubehör wie Drucker, Monitor und Scanner, die sich nicht ohne PC nutzen lassen, fallen nicht unter die Regelung für "geringwertige Wirtschaftsgüter". Anders sieht es bei Multifunktionsgeräten oder externen Datenspeichern aus, für die man nicht zwingend einen PC benötigt, diese fallen unter geringwertige Wirtschaftgüter und sind daher innerhalb eines Jahres vollständig absetzbar.
Bei den Kosten für Software bleibt es weiterhin dabei, dass man beruflich genutze Software sofort komplett absetzen kann. Bedingung ist allerdings, dass man im Anschaffungspreis nicht über 475,60 Euro liegt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich bei Fragen zu den o.g. Informationen zur Verfügung.
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